R02: Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen
explosionsgefährlich
R03: Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen
besonders explosionsgefährlich
R04: Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen
R05: Beim Erwärmen explosionsfähig
R06: Mit und ohne Luft explosionsfähig
R07: Kann Brand verursachen
R08: Feueregefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen
R09: Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen
R10: Entzündlich
R11: Leichtentzündlich
R12: Hochentzündlich
R14: Reagiert heftig mit Wasser
R15: Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher
Gase
R16: Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden
Stoffen.
R17: Selbstentzündlich an der Luft
R18: Bei Gebrauch Bildung explosiver / leicht entzündlicher
Dampf-Luftgemische möglich
R19: Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden
Stoffen
R 20: Gesundheitsschädlich beim Einatmen
R 21: Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut
R 22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 23: Giftig beim Einatmen
R 24: Giftig bei Berührung mit der Haut
R25: Giftig beim Verschlucken
R26: Sehr giftig beim Einatmen
R27: Sehr giftig bei Berührung mit der Haut
R28: Sehr giftig beim Verschlucken
R29: Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase
R30: Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden
R31: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase
R32: Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige
Gase
R33: Gefahr kumulativer Wirkungen
R34: Verursacht Verätzungen
R35: Verursacht schwere Verätzungen
R36: Reizt die Augen
R37: Reizt die Atemorgane
R38: Reizt die Haut
R39: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens
R40: Irreversibler Schaden möglich
R41: Gefahr ernster Augenschäden
R42: Sensibilisierung durch Einatmen möglich
R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
R44: Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß
R45: Kann Krebs erzeugen (Nach § 12 GefstoffV: "Gefahrstoffverordnung-Sonderbestimmung
des sechsten Abschnitts beachten
R46: Kann vererbbare Schäden verursachen. (Nach §
12 GefstoffV: "Gefahrstoffverordnung-Sonderbestimmung des sechsten
Abschnitts beachten)
R48: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition
R49: Kann Krebs erzeugen beim Einatmen (Nach § 12 GefstoffV: "Gefahrstoffverordnung-Sonderbestimmung
des sechsten Abschnitts beachten)
R50: Sehr giftig für Wasserorganismen
R51: Giftig für Wasserorganismen
R52: Schädlich für Wasserorganismen
R53: Kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben
R54: Giftig für Pflanzen
R55: Giftig für Tiere
R56: Giftig für Bodenorganismen
R57: Giftig für Bienen
R58: Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die
Umwelt haben
R59: Gefährlich für die Ozonschicht
R60: Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
R61: Kann das Kind im Mutterleib schädigen
R62: Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit
beeinträchtigen
R63: Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen
R64: Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen
Kombination der R-Sätze
R14/15: Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochempfindlicher
Gase
R15/29: Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher
Gase
R20/21: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung
mit der Haut
R20/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
R20/21/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken
und Berührung mit der Haut
R21/22: Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der
Haut und beim Verschlucken
R23/24: Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der
Haut
R23/25: Giftig beim Einatmen und Verschlucken
R23/24/25: Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung
mit der Haut
R24/25: Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken
R26/27: Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit
der Haut
R26/28: Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken
R26/27/28: Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung
mit der Haut
R27/28: Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim
Verschlucken
R36/37: Reizt die Augen und die Atmungsorgane
R36/38: Reizt die Augen und die Haut
R36/37/38: Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut
R37/38: Reizt die Atmungsorgane und die Haut
R39/23: Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen
R39/24: Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung
mit der Haut
R39/25: Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken
R39/23/24: Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch
Einatmen und Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
R39/26: Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch
Einatmen
R39/27: Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei
Berührung mit der Haut
R39/28: Sehr giftig: ernste Gefahr ireversiblen Schadens durch
Verschlucken
R39/26/27: Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens
durch Einatmen und durch Berühren mit der Haut
R39/26/28: Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens
durch Einatmen und beim Verschlucken
R39/27/28: Sehr giftig:: ernste Gefahr irreversiblen Schadens
bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
R39/26/27/28: Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens
durch Einatmen, Berühren mit der Haut und durch Verschlucken
R40/20: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen
Schadens durch Einatmen
R40/21: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen
Schadens bei Berührung mit der Haut
R40/22: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen
Schadens durch Verschlucken
R40/20/21: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen
Schadens durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut
R40/20/22: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen
Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken
R40/21/22: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen
Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
R40/20/21/22: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen
Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
R42/43: Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich
R48/20: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden
bei längerer Exposition durch Einatmen
R48/21: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden
bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut
R48/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden
bei längerer Exposition durch Verschlucken
R48/20/21: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden
bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit
der Haut
R48/21/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden
bei längerer Exposition durch durch Berührung mit der Haut und
durch Verschlucken
R48/20/21/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden
bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut
und durch Verschlucken
R48/23: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition durch Einatmen
R48/24: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition durch Berührung mit der Haut
R48/25: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition durch Verschlucken
R48/23/24: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei
längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der
Haut
R48/23/25: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei
längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken
R48/24/25: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei
längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
R48/23/24/25: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden
bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut
und durch Verschlucken
S-Sätze:
S01: Unter Verschluß aufbewahren
S02: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S03: Kühl aufbewahren
S04: Von Wohnplätzen fernhalten
S05: Unter....aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller
anzugeben)
S05.1: unter Wasser aufbewahren
S05.2: unter Petroleum aufzubewahren
S05.3: unter Paraffinöl aufbewahren
S06: Unter...aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben)
S06.1: unter Stickstoff aufzubewahren
S06.2: unter Argon aufzubewahren
S06.3: unter Kohlendioxyd aufzubewahren
S07: Behälter dicht geschlossen halten
S08: Behälter trocken halten
S09: Behälter an einem gelüfteten Ort aufbewahren
S12: Behälter nicht gasdicht verschließen
S13: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S14: Von....fernhalten (inkompatible Substanzen sind vom Hersteller
anzugeben)
S14.1: Von Reduktionsmitteln, Schwermetallverbindungen, Säuren
und Alkalien fernhalten
S14.2: Von oxydierenden und sauren Stoffen sowie Schwermetallverbindungen
fernhalten
S14.3: Von Eisen fernhalten
S14.4: Von Wasser und Laugen fernhalten
S14.5: Von Säuren fernhalten
S14.6: Von Laugen fernhalten
S14.7: Von Metallen fernhalten
S14.8: Von oxydierenden und sauren Stoffen fernhalten
S14.9: Von brennbaren organischen Substanzen fernhalten
S14.10: Von Säuren, Reduktionsmitteln und brennbaren Materialien
fernhalten
S14.11: Von brennbaren Stoffen fernhalten
S15: Vor Hitze schützen
S16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen
S17: Von brennbaren Stoffen fernhalten
S18: Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben
S20: Bei der Arbeit nicht essen und trinken
S21: Bei der Arbeit nicht rauchen
S22: Staub nicht einatmen
S23: Gas / Rauch / Dampf / Aerosol nicht einatmen (Bezeichnung
ist vom Hersteller anzugeben)
S23.1: Gas nicht einatmen
S23.2: Dampf nicht einatmen
S23.3: Aerosol nicht einatmen
S23.4: Rauch nicht einatmen
S24: Berührung mit der Haut vermeiden
S25: Berührung mit den Augen vermeiden
S26: Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser
abspülen und den Arzt konsultieren