Erste
Hilfe bei Chemieunfällen
Nach: "Sicheres Arbeiten in Chemischen Laboratorien",
Einführung für Studenten, erstellt von der Gesellschaft Deutscher
Chemiker, herausgegeben vom Bundesverband der Unfallversicherungsträger,
1996
Der Ort für die Erstversorgung sollte so gewählt werden, daß
ein schneller Abtransport möglich ist und weitere Hilfspersonen nicht
in den Gefahrenbereich müssen. Der Ersthelfer muß sich, soweit
erforderlich, selbst schützzen (Schutzhandschuhe, Säureschutzkleidung,
Atemschutz usw.)
1. Verletzten unter Selbstschutz aus Gefahrenbereich
bringen
Alarmieren weiterer Personen im Gefahrenbereich. Gegebenenfalls Abschalten
von Gas, Wasser, Strom, ggf. Not-Aus betätigen.
2. Hilfe anfordern
wichtige Angaben (müssen im Laboratorium jederzeit zugänglich
sein)
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Notruf-Nr |
Adresse / Zi.-Nr |
Ersthelfer |
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Notarzt |
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Feuerwehr |
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Giftzentrale |
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Augenarzt |
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Chirurgische Ambulanz |
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WO geschah es ?
WAS geschah ?
WIEVIELE Verletzte ?
WELCHE Art von Verletzungen ?
WARTEN auf Rückfragen !
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3. Erste Hilfe leisten
Zur Beachtung
a) Ein interner Unfallbericht muß bei jedem
Unfall, d. h. auch bei einem, er nicht der ärztlichen Behandlung bedarf,
abgegeben werden (Geschäftszimmer)
b. Eine Unfallanzeige an die Ausführungsbehörde
für Unfallversicherung des jeweiligen Landes muß dann abgegeben
werden, wenn ein Versicherter getötet oder so verletzt ist, daß
er ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen muß.
Abtransport organisieren
Die Besatzung des Rettungswagens vor und im Gebäude einweisen.
Transportwege für Krankentrage freimachen
Arzt anfordern
Melden
Unfälle sind prinzipiell dem Laborleiter
zu melden. Studenten in Praktika wenden sich an ihren zuständigen
Assistenten.
Sind Personen verletzt, hat der Laborleiter unverzüglich
eine Unfallanzeige auszufüllen und an den zuständigen Unfallversicherungsträger
zu senden. Tödliche Unfälle besonders schwere Unfälle und
Massenunfälle sind sofort telephonisch oder telegraphisch dem zuständigen
Unfallversicherungsträger und dem Gewerbeaufsichtsamt zu melden. Alle
Verletzungen, auch kleinere, sind in das Verbandbuch (GUV 40.6) einzutragen.
Sofortmaßnahmen der Ersten Hilfe.
Jeder Teilnehmer an Praktika in Chemischen und
Biochemischen Laboratorien ist aufgefordert, an einem Erste-Hilfe-Kurs
teilzunehmen. Ausführliche Hinweise auf Erste-Hilfe-Maßnahmen
sind der "Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen" (GUV
20.2) sowie dem "Merkblatt für die Erste Hilfe bei Einwirken
gefährlicher chemischer Stoffe" (GUV 20.10) zu entnehmen.
Allgemein ist folgendes zu beachten:
- Frischluftzufuhr ermöglichen
- Beengte Kleidung öffnen, benetzte Kleidungsstücke
entfernen (gilt auch für Unterwäsche)
- Benetzte Haut mit viel Wasser abspülen
- Wenn Spritzer in die Augen geraten sind, Augen
mit Hilfe der Augendusche mindestens 10 Minuten mit Wasser spülen;
dabei mit Daumen und Zeigefinger Lidspalt offen halten
- Verletzten nicht abkühlen lassen
- Wenn möglich, auf eine Unfalltrage oder
eine Decke legen und zudecken. Ein Bewußtloser muß in Seitenlage
gbracht werden.
Für spezielle Fälle gilt:
- Bei Atemstillstand:
Nur sofortige Beatmung kann Leben retten.
Sekunden entscheiden. Erkennung: Keine Atemgeräusche, keine
Atembewegung, auffallende Hautverfärbung. Maßnahmen:
Streckung des Halses zur Schaffung freier Atemwege. Erforderlicherweise
Fremdkörper aus Mund und Rachen entfernen. Atemspend: Mund-zu-Mund-
oder Mund-zu-Nase-Beatmung.
- Bei Bewußtlosigkeit:
Erkennen: Der Bewußtlose ist nicht ansprechbar. Maßnahmen:
Feststellen der Atmung. Falls keine Atmung vorhanden, siehe Atemstillstand,
Seitenlagerung
- Bei Blutungen aus
Wunden: Maßnahmen: Jede Wunde
keimfrei bedecken. Fast alle Blutungen sind mit einem Verband oder Druckverband
zu stillen.
- Bei Kreislaufstillstand:
Erkennen: Keine Atmung, kein Herzschlag. Maßnahmen:
Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Bei Knochenbrüchen:
Maßnahmen: Körperteil mit Bruchstelle nicht bewegen.
Bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen Lage des Verletzten durch
Decken und feste Gegenstände fixieren. Bei offenem Knochenbruch Wunde
vorsichtig keimfrei bedecken.
- Bei Schock:
Erkennen: Schneller und schwächer werdender, schließlich
kaum tastbarer Puls, fahle Blässe, kalte Haut, Frieren, Schweiß
auf der Stirn, auffallende Unruhe. Diese Zeichen treten nicht immer alle
und nicht immer gleichzeitig auf. Maßnahmen: Blutstillung,
Schocklage (in Rückenlage Beine anheben bzw. hochlagern. Nicht bei
Brüchen von Beinen, Becken, Wirbelsäule und Gefahr innerer Verletzungen),
Wärmeverlust verhindern, für Ruhe sorgen, Orientierungsfragen
stellen, Kontrolle von Puls und Atmung.
- Bei Unfällen
durch elektrischen Strom: Maßnahmen:
Stromunterbrechung durch Ausschalten, Stecker ziehen, Sicherung herausnehmen.
Ist das nicht sofort möglich, Verunglückten durch nichtleitenden
Gegenstand z. B. trockene Holzlatte von den unter Spannung stehenden Teilen
trennen oder an seinen Kleidern wegziehen, sich dabei selbst isoliert aufstellen,
z. B. auf trockenem Brett, trockene Kleider, dicke Zeitung; sonst nichts
berühren z. B. nicht Wand, Gestell, andere Helfer. Für Ruhe sorgen,
Atmung und Puls kontrollieren, bei Atemstillstand Atemspende, bei Kreislaufstillstand
Herz-Lungen-Wiederbelebung. Bei Bewußtlosigkeit und vorhandener Atmung
Seitenlagerung. Keimfreie Bedeckung von Brandwunden.
- Bei Verätzungen:
Maßnahmen: Bei Verätzungen der Haut: Verunreinigte Kleidung,
auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen. Haut mit viel Wasser
spülen. Bei Verätzungen der Augen: Augen sofort ausgiebig mit
Wasser spülen. Bei Verätzungen des Mundes, der Speiseröhre,
des Magens; reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen. Auf keinen
Fall Erbrechen herbeiführen.
- Bei Verbrennungen
und Verbrühungen: Maßnahmen:
Brennende Personen aufhalten und ablöschen. Bekleidung, die mit heißen
Stoffen behaftet bzw. durchtränkt ist, sofort entfernen. Betroffene
Körperteile sofort in kaltes Wasser eintauchen oder unter fließendes
kaltes Wasser halten bis Schmerzlinderung eintritt. Anschließend
Brandwunde keimfrei bedecken (Brandwundenverbandpäckchen, Brandwundenverbandtuch
aluminiumbeschichtet o.ä.). Wärmeverlust verhindern, schonend
zudecken. Keine Salben, Puder oder dergl. aufbringen. Sofort in ärztliche
Behandlung geben.
- Bei Vergiftungen
durch Einatmen, Hautkontakt oder Verschlucken:
Maßnahmen: Verletzten unter Selbstschutz aus dem gefahrenbereich
bringen. Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe sofort
ausziehen, Haut mit viel Wasser spülen. Puls, Atmung und Bewußtsein
kontrollieren. Für Ruhe sorgen. Vor Wärmeverlust schützen.
Näheres hierzu s. Tabelle). Wenn es sicher
ist, daß kein ätzender Stoff verschluckt wurde: Erbrechen herbeiführen.
Nach geleisteter Erster Hilfe ist unverzüglich
für ärztliche Behandlung zu sorgen
© Peter v. Sengbusch - b-online@botanik.uni-hamburg.de