Eine Anzahl von Organismen und Viren, mit denen in mikrobiologischen und gentechnischen Laboratorien gearbeitet wird, stellen für die Bearbeiter, für Nichtbeteiligte und für die Umwelt eine besondere Gefahrenquelle dar. Viele dieser Organismen und Viren sind hochpathogen und ihr Umgang ist nur unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen zulässig. Eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, so das Seuchengesetz und das Gentechnikgesetz regeln den Umgang mit den "Biologischen Agentien mit Gefährdungspotential".
Im folgenden werden daher in enger Anlehnung an das Merkblatt
"Sichere Biotechnologie: Ausstattung und organisatorische Maßnahmen: Laboratorien", herausgegeben von der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie (Merkblatt B 002, 1/92; ZH 1/342)
zu folgenden Themen Maßnahmen und Empfehlungen unterbreitet: