Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit in Laboratorien tragen alle Vorgesetzten und ihre Beauftragten (Institutsdirektor, Laborleiter, Praktikumsleiter und studentische Hilfskräfte). Entsprechend ihrer Befugnisse sind Vorgesetzte für die Organisation der Sicherheit ihrer Mitarbeiter sowie Studierender im ganzen Haus, Institut oder Praktikum verantwortlich. Die Mitarbeiter und Studierenden tragen in ihrem überschaubaren persönlichen Arbeits- und Aufgabenbereich eine Mitverantwortung. Das Unterstützen aller der Arbeitssicherheit dienenden Maßnahmen ist ihre Pflicht. Eine besondere koordinierende Aufgabe kommt dem / der Sicherheitsbeauftragten zu.
Sieht man sich die Arbeitsunfälle in Laboratorien an, so liegen die Ursachen für Unfälle selten an technischen Mängeln, sondern zu über 80 % an
Zu Studienbeginn hat eine Einweisung in Form einer Pflichtlehrveranstaltung in die wichtigsten Aspekte der Laborsicherheit stattzufinden. Neben zusätzlichen regelmäßigen Unterweisungen sowie der Kenntnis von Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Umweltschutz bilden Fachkenntnisse die solideste Basis für ein sicheres Arbeiten.
Persönliche Schutzmaßnahmen sind in den Unfallverhütungsvorschriften festgelegt: Bei der Arbeit im Labor ist Schutzkleidung zu tragen (Laborkittel). Im Labor darf nicht gegessen/getrunken/geraucht werden. Beim Umgang mit gefährlichen Chemikalien sind zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig: Benutzung von Handschuhen, Schutzbrillen bei ätzenden Chemikalien; Arbeit unter einem Abzug, wenn Chemikalien die Atemwege reizen. Im Zweifelsfalle immer die Kursbetreuer fragen, wenn die Bedeutung von Gefahrenhinweisen unklar ist!
Die in den Kursexperimenten verwendeten Organismen gelten als nicht pathogen. Trotzdem ist auch hier Vorsicht angebracht, da z. B. bei Infektion offener Wunden allergische Reaktionen auftreten können. Direkter Hautkontakt mit biologischem Material, insbesondere lebenden Mikroorganismen, ist daher zu vermeiden. Vor Verlassen des Kursraumes empfiehlt es sich, die Hände mit Desinfektionslösung zu waschen.
Zu Fragen der Sicherheit sind eine Reihe von kostenlos erhältlichen Informationsschriften erschienen, die die wichtigsten Sicherheitsfragen prägnant und kurz ansprechen und eine geeignete Einführungslektüre darstellen. Sie kommentieren den Wortlaut der Gesetze und Verordnungen und weisen auf die besonders dringlichen Vorsichtsmaßmahmen hin. Auch die Kataloge des Laborbedarfshandels liefern wertvolle Informationen. Genannt seien die folgenden Schriften:
Die Darstellungen in "Botanik online - die Internetlehre" lehnen sich sehr eng an die genannten Informationsschriften an. Was Fachleute einmal prägnant und rechtskräftig formuliert haben, kann man durch Wahl anderer Worte nur selten verbessern.
Darüberhinaus hat die Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) in Hannover eine Arbeitsgruppe zum "Arbeits-und Umweltschutz in Hochschulen" eingerichtet, die über das Internet über ihre Aktivitäten unterrichtet und die unter der Anschrift
erreichbar ist. Von dort aus gelangt man zu weiteren Informationseinheiten (einschließlich vollständiger Gesetzestexte), die von verschiedenen Universitäten des In- und Auslands im www angeboten werden.
Ferner findet man Informationen zum Thema Sicherheit (Zusammenstellung von Angeboten der Universitäten, sowie von Internet-bearbeiteten Gesetzestexten) unter:
http://www.chemie.uni-hamburg.de/kontakte/sicherheit.html
oder Referat für Arbeitssicherheit und Umweltschutz der Präsidialverwaltung der Universität Hamburg
Zu den folgenden Themen werden auch an dieser Stelle ausführliche Darstellungen präsentiert:
Laborsicherheit, die Brand- und Explosionsgefahren sowie Reinigen und Entsorgen
Gefahrstoffe unterliegen einer klar definierten Kennzeichnungspflicht, hierzu gehören die Gefahrstoffsymbole und Gefahrstoffbezeichnungen sowie die Hinweise auf besondere Gefahren und die Sicherheitsratschläge, kurz R- & S- Sätze genannt. Zum persönlichen Schutz des Umgangs mit Gefahrstoffen sollte man ihre Wirkung auf den menschlichen Körper und mögliche Gefahren für die Gesundheit kennen, besonders große Bedeutung kommt den Gefahrstoffen zu, die als krebserregend erkannt worden sind. Im Umgang mit ihnen sind strenge Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Nicht minder gefahrvoll ist der Umgang mit radioaktiven Isotopen. Der Umgang mit ihnen wird durch die Strahlenschutzverordnung und durch die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende und intensive Strahlen geregelt
Spezielle Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Organe dienen dem persönlichen Schutz beim Arbeiten im Labor: Hierzu gehören der Augenschutz durch Schutzbrillen, der Gehörschutz, der Haut-/Handschutz durch spezielle Schutzhandschuhe, sowie der Schutz der Atmungsorgane.
Für alle Fälle ist es geboten, sich mit Erste Hilfe-Maßnahmen bei Chemieunfällen zu befassen. Für eine Anzahl von Gefahrstoffen sind besondere Hilfsmaßmahmen angesagt.Unabhängig von den besonderen Gefahrenhinweisen ist bei jeglichem Umgang mit Chemikalien Vorsicht am Platz. Jede (Original-) Chemikalienflasche enthält gegebenenfalls Gefahrensymbole (orangefarbenes Quadrat mit entsprechendem Piktogramm) sowie Hinweise für den Umgang in Form der R- und S-Sätze. Die Bedeutung dieser Hinweise ist dem im Kursraum ausliegenden Gefahrstoffverzeichnis zu entnehmen.
Es mag den Anschein erwecken, die genannten Gefahren seien zwar für chemische Laboratorien zutreffend, würden in der Biologie jedoch keine große Rolle spielen. Das ist ein gewaltiger Irrtum. Es stimmt zwar, daß in biologischen und biochemischen Laboratorien in der Regel nicht mit den großen Substanzmengen und in den hohen Konzentrationen wie in chemischen Labors gearbeitet wird. Man sollte sich jedoch im Klaren darüber sein, daß sich nahezu alle Arbeiten in biochemisch- / biologischen Laboratorien (und Praktika) mit folgenden Themenkreisen befassen:
Zwar ist man bemüht, alle Arbeitsschritte so schonend wie nur möglich durchzuführen, doch muß man sich vergegenwärtigen, daß alle gewählten Experimentalbedingungen auch auf die Zellen, Gewebe und Moleküle im eigenen Körper einwirken können.